Die seit dem 8. Oktober 2012 geltende Regelung der Aufenthaltserlaubnis für Investitionstätigkeit (ARI) ermöglicht es Staatsangehörigen von Drittstaaten, eine befristete Aufenthaltserlaubnis für die Investitionstätigkeit mit dem Verzicht auf ein Aufenthaltsvisum für die Einreise in das nationale Hoheitsgebiet zu erhalten. Der Begünstigte des ARI-Themas die Möglichkeit:
- Einreise nach Portugal mit Befreiung vom Aufenthaltsvisum;
- in Portugal wohnen und arbeiten und sich zumindest für einen Zeitraum in Portugal aufhalten müssen, der nicht 7 Tage im ersten Jahr und nicht weniger als 14 Tage in den Folgejahren beträgt;
- Sich ohne Visum im Schengen-Raum bewegen;
- Nutzen Sie die Familienzusammenführung;
- Beantragen Sie die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach dem Ausländergesetz (Gesetz Nr. 23/2007 vom 4. Juli mit dem aktuellen Wortlaut). die Anforderungen des Artikels 80 REPSAE erfuellen und die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis erfordern, wird mit Ausnahme dieser Regelung gemäß Absatz 2 Buchstaben b) und Absätze 3 und 4 desselben Diploms ein Aufenthaltstitel für eine unbefristete Investitionstätigkeit ausgestellt (Aufhebung der Abwesenheiten aus dem Staatsgebiet, vgl. Artikel 65k des Dec. Reg. 84/07 vom 5/11, in seiner aktuellen Fassung). Die Aufenthaltserlaubnis für eine unbefristete Anlagetätigkeit kann bestimmten Analyse- und Ausstellungssätzen unterliegen, die im Falle von Änderungen der Verordnung Nr. 1334-E/2010 vom 31. Dezember zu regeln sind.
- Möglichkeit, den Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu beantragen, wobei die anderen Anforderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Gesetz Nr. 37/81 vom 3. Oktober mit dem derzeitigen Wortlaut) erfüllt sind .
Wer kann sich bewerben?
alle Drittstaatsangehörigen, die entweder persönlich oder über eine in Portugal oder in einem anderen EU-Staat eingetragene Gesellschaft mit einer Betriebsstätte in Portugal eine Investitionstätigkeit ausüben und eine der in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen quantitativen Anforderungen und Zeitanforderungen erfüllen; kann eine Aufenthaltserlaubnis für eine Investitionstätigkeit durch Investition in eine der folgenden Möglichkeiten beantragen:
i) die Übertragung von Kapital in Höhe von 1 Mio. EUR oder mehr;
ii) die Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen;
iii) den Erwerb von Immobilien in Höhe von 500 000 EUR oder mehr;
iv) Erwerb von Immobilien, deren Bau seit mindestens 30 Jahren abgeschlossen ist oder sich in einem städtischen Sanierungsgebiet befindet, und Durchführung von Sanierungsarbeiten für die erworbene Immobilie in Höhe von insgesamt 350 000 EUR oder mehr;
v) Transfer von Kapital in Höhe von 350 000 EUR oder mehr, das bei Forschungstätigkeiten öffentlicher oder privater wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen angewandt wird, die in das nationale wissenschaftliche und technologische System integriert sind;
vi) Transfer von Kapital in Höhe von 250 000 EUR oder mehr, das für Investitionen oder die Unterstützung der künstlerischen Produktion, der Wiederherstellung oder der Erhaltung des nationalen Kulturerbes durch Dienstleistungen der zentralen und peripheren direkten Verwaltung verwendet wird; öffentliche Institute, Einrichtungen, die den öffentlichen Geschäftssektor integrieren, öffentliche Stiftungen, private Stiftungen mit gemeinnützigem Status, zwischenstädtische Einrichtungen, Einrichtungen, die den lokalen Geschäftssektor integrieren, kommunale Verbände und kulturelle öffentliche Verbände, die die Zuschreibungen im Bereich der künstlerischen Produktion fortsetzen, Wiederherstellung oder Erhaltung des nationalen Kulturerbes;
vii) Kapitaltransfer in Höhe von 350 000 EUR oder mehr für den Erwerb von Anteilen an Investmentfonds oder Risikokapitalfonds, die auf die Kapitalisierung von Unternehmen ausgerichtet sind, die nach portugiesischem Recht gegründet sind; Die Laufzeit zum Zeitpunkt der Investition beträgt mindestens fünf Jahre, und mindestens 60 % des Wertes der Investitionen werden in Handelsgesellschaften mit Sitz im Inland realisiert;
viii) die Übertragung von Kapital in Höhe von 350 000 EUR oder mehr für die Gründung einer Handelsgesellschaft mit Sitz im Inland, verbunden mit der Schaffung von fünf dauerhaften Arbeitsplätzen, oder für die Stärkung des Gesellschaftskapitals einer Handelsgesellschaft mit Sitz im Inland, bereits gebildet, mit der Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen, mit mindestens fünf dauerhaften und für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.
Die ARI-Regelung gilt nicht für Bürger mit portugiesischer Staatsangehörigkeit sowie für Staatsangehörige der EU und des EWR .
Wo kann ich mich dafür bewerben?
Die obligatorische Online-Vorregistrierung erfolgt über das ARI-Portal, das in http://ari.sef.pt verfügbar ist.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das SEF Contact Center.